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Produktinformationen "Zugbegrenzer für Metallhalsbänder gem. Tierschutz"
Bei Kettenhalsbändern besteht die Gefahr, dass sie sich zuziehen und den Hund so würgen bzw. verletzen. Das ist nicht nur gefährlich, sondern nach dem Deutschen Tierschutzgesetz verboten.
Mit diesen einfach einzufädelnden Ringen, lässt sich eine handelsübliche Kette mit einer Zugbegrenzung "nachrüsten". Der Ring wird einfach in eines der Glieder eingefädelt und verhindert, dass sich die Kette weiter zuziehen kann.
19 mm geeignet für kurzgliedrige Ketten
25 mm geeignet für langgliedrige Ketten
- zur individuellen Anpassung einer Zugbegrenzung bei Medium- und Langgliedketten geeignet
- besonders stabil
Qualität: Edelstahl rostfrei
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